Aus Luftbildern gehe hervor, dass der Beschwerdeführer vor dem Hochwasserereignis eine grössere Fläche als Lagerplatz genutzt habe als bewilligt. Offenbar sei der Lagerplatz nicht gemäss den Nebenbestimmungen des Bauentscheids vom 26. Juni 2007 reduziert, sondern über die Jahre sukzessiv gegen die Emme hin erweitert worden, besonders ausgeprägt nach dem Hochwasser von 2014. Zudem seien auf den Luftbildern nebst Siloballen auch andere gelagerte Gegenstände sichtbar. Der als Auflage verfügte Zaun habe zumindest in den letzten Jahren gänzlich gefehlt.