2. Am 4. Juli 2022 ereignete sich ein Hochwasser, das den Lagerplatz auf der Parzelle Nr. G.________ stark in Mitleidenschaft zog. Mit Schreiben vom 5. September 2022 machte das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) die Gemeinde Schangnau darauf aufmerksam, dass der Beschwerdeführer auf der Parzelle Nr. G.________ Bautätigkeiten ausführe. Es scheine, dass er den durch das Hochwasser vollständig zerstörten und abgeschwemmten Lagerplatz wieder instand stelle bzw. neu baue. Aus Luftbildern gehe hervor, dass der Beschwerdeführer vor dem Hochwasserereignis eine grössere Fläche als Lagerplatz genutzt habe als bewilligt.