Der bereits realisierte Lagerplatz war zuvor nicht nur für Siloballen, sondern auch als Abstellplatz für landwirtschaftliche Geräte genutzt worden. Das Regierungsstatthalteramt wies in seinem Entscheid darauf hin, dass die vorangegangene baupolizeiliche Verfügung der Gemeinde Schangnau 1/11 BVD 110/2023/179