1. Das damalige Regierungsstatthalteramt Signau erteilte dem Beschwerdeführer mit Gesamtbauentscheid vom 26. Juni 2007 (bbew 53/2006) eine nachträgliche Baubewilligung für das Erstellen eines Lagerplatzes für Siloballen auf der Parzelle Schangnau Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt zwischen der H.________strasse (C.________) und der Emme in der Landwirtschaftszone und grösstenteils im Gewässerraum der Emme. Das AGR hatte am 21. März 2007 verfügt, dass das Vorhaben zonenkonform sei. Mit der Gesamtbaubewilligung wurde eine Ausnahmebewilligung für das Bauen in Waldnähe erteilt.