1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 17. Oktober 2023 und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 19. November 2021 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 2626.50 (inkl. Auslagen) zu ersetzen.