Mit Ausnahme der Fragen rund um den Korrekturfaktor hat das Bundesgericht in seinem Leitentscheid 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 bestätigt, dass die Bewilligung von adaptiven Antennen gemäss den aktuellen Vollzugsmodalitäten grundsätzlich rechtmässig ist. Dass das Bundesgericht die Fragen rund um die Anwendung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen noch nicht beurteilt hat, rechtfertigt mit Blick auf das Beschleunigungsgebot keine Sistierung, zumal auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die bei ihm hängigen Mobilfunkbeschwerdeverfahren derzeit nicht sistiert. Die notwendigen Grundlagen zur Beurteilung des umstrittenen Baugesuchs inklusive Korrekturfaktors liegen vor.