Die Einstellung eines Verfahrens soll die Ausnahme sein, demzufolge geht im Zweifelsfall das Beschleunigungsgebot vor.21 Mit Ausnahme der Fragen rund um den Korrekturfaktor hat das Bundesgericht in seinem Leitentscheid 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 bestätigt, dass die Bewilligung von adaptiven Antennen gemäss den aktuellen Vollzugsmodalitäten grundsätzlich rechtmässig ist.