d) Unklar ist auch, ob die Beschwerdeführerin eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens beantragen wollte. Sie verlangte «Rückweisung bzw. Sistierung der Baubewilligung». Gemäss Wortlaut verlangt sie somit keine Sistierung des Verfahrens, sondern der Baubewilligung. Zudem findet sich in der Beschwerde auch keine Begründung eines Antrags auf Sistierung des Beschwerdeverfahrens. Soweit die Beschwerdeführerin einen solchen stellen wollte, kann daher mangels Begründung nicht darauf eingetreten werden.