c) Die Beschwerdeführerin erhob «Beschwerde und Rechtsverwahrung». Ob sie damit tatsächlich eine Rechtsverwahrung im Sinne von Art. 32 BewD19 anmelden wollte, ist zweifelhaft, zumal eine Rechtsverwahrung nicht erhoben, sondern angemeldet wird (vgl. Art. 32 Abs. 2 BewD), und in der Beschwerde lediglich «Rückweisung bzw. Sistierung der Baubewilligung» verlangt wird. 15 Siehe BGer 1C_251/2022 vom 13. Oktober 2023 E. 4.5 und 1C_527/2021 vom 13. Juli 2023 E. 7.9 16 Vgl. Validierungsberichte vom 8. Juli 2021 zur automatischen Leistungsbegrenzung bei Salt Mobile SA, Swisscom