Auch diese müssen dokumentiert und überwacht werden. Das BAKOM hat in Validierungszertifikaten festgestellt, dass die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen den Betrieb adaptiver Antennen korrekt überwachen.16 Zusätzlich wurden die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen bezüglich Datenverarbeitung von einer unabhängigen, externen Prüfstelle, der SGS Société Générale de Surveillance SA, überprüft.17 Das Zertifikat der Beschwerdegegnerin wurde am 21. Dezember 2021 ausgestellt und gilt bis zum 20. Dezember 2024. Dass die QS-Systeme untauglich wären, vermag die Beschwerdeführerin nicht aufzuzeigen.