Für den Betrieb der adaptiven Antennen mit dem Korrekturfaktor seien die QS-Systeme bei den Betreibern und die Darstellung in der Datenbank des BAKOM entsprechend erweitert worden. Die Fehlerprotokolle würden der zuständigen Vollzugsbehörde alle zwei Monate unaufgefordert zugestellt und mindestens zwölf Monate aufbewahrt.