Soweit die Beschwerdeführerin für den OMEN Nr. 3 eine Abnahmemessung verlangt, ergibt sich aus der Stellungnahme des AUE vom 22. Dezember 2023, weshalb es in seinem Fachbericht trotz Überschreitung der 80 %-Schwelle für diesen OMEN keine Abnahmemessung angeordnet hat. Demnach handelt es sich beim OMEN Nr. 3 um die Talstation zweier Sesselbahnen (I.________ - A.________ und I.________ - B.________). Die im Standortdatenblatt prognostizierten 4.55 V/m am höchstberechneten Punkt (nordwestliche Ecke der Talstation I.__