Das AUE hat in seinem Fachbericht Immissionsschutz vom 10. Dezember 2021 für den OMEN Nr. 5 eine Abnahmemessung angeordnet. Gemäss Ziff. 3.1 des angefochtenen Gesamtentscheids bilden die Auflagen aus dem Fachbericht Immissionsschutz einen integralen Bestandteil der Baubewilligung. Soweit die Beschwerdeführerin für den OMEN Nr. 5 eine Abnahmemessung verlangt, ist diese Forderung somit bereits erfüllt.