a) Die Beschwerdeführerin verlangt an den OMEN Nrn. 3 und 5 eine Abnahmemessung nach Inbetriebnahme der Anlage. Gemäss rechnerischer Prognose betrage die Feldstärke an diesen OMEN über 80 % des Anlagegrenzwerts. Dabei werde vollständige Einsichtnahme in die Messprotokolle ohne geschwärzte Stellen verlangt, damit die Richtigkeit dieser Protokolle überprüft werden könne.