c) Dies gilt auch für die Berechnung in der Beschwerdebeilage, die eine Feldstärke von 5.73 V/m für den OMEN Nr. 3 ausweist. Bei dieser Berechnung wurde ohne nachvollziehbaren Grund für eine der drei adaptiven Antennen die horizontale und vertikale Richtungsabschwächung in Abweichung von der Berechnung im Standortdatenblatt auf Null gesetzt. Dabei ergibt sich aus den umhüllenden Antennendiagrammen in der Beilage zum Standortdatenblatt, dass auch diese Antenne im Bereich eines +/- 60°-Winkels insbesondere eine erhebliche vertikale Richtungsabschwächung aufweist.