Die Befürchtungen der Beschwerdeführerin, es seien Sendeleistungen von 6500 oder gar 25 000 Watt erforderlich, gehen somit über den Streitgegenstand hinaus – Streitgegenstand sind lediglich die von der Beschwerdegegnerin im Standortdatenblatt nachgesuchten Sendeleistungen. Die Berechnung in der Beschwerdebeilage, die eine Feldstärke von 13.37 V/m für den OMEN Nr. 3 ausweist, basiert auf überhöhten Sendeleistungen von 6500 Watt für die drei Antennen im Frequenzband 3600 MHz. Diese Berechnung ist somit falsch und vermag keine Zweifel an der im Standortdatenblatt berechneten Feldstärke von 4.55 V/m für den OMEN Nr. 3 zu wecken.