b) Die im Standortdatenblatt deklarierten Sendeleistungen ERPn sind für die Beschwerdegegnerin verbindlich. Mit der umstrittenen Baubewilligung wird keine höhere Sendeleistung ERPn, für die Antennen mit Korrekturfaktor gemittelt über sechs Minuten, erlaubt. Ob die Anlage in diesem Rahmen sinnvoll betrieben werden kann, liegt in der Verantwortung der Beschwerdegegnerin.7 Sollte die Beschwerdegegnerin dereinst die Sendeleistung über die bewilligten Werte erhöhen wollen, bräuchte sie dafür eine neue Baubewilligung.