Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 zum Ergebnis, seine Beurteilung des Bauvorhabens habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV3 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Aus der Beschwerde ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, die eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 10. Dezember 2021 erforderlich mache. Die Gemeinde Saanen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 die Abweisung der Beschwerde.