Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG1. Mit Gesamtentscheid vom 17. Oktober 2023 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. November 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie erhebt «aufgrund verschiedener Unklarheiten und möglicher negativer Auswirkungen für die umliegende Bevölkerung (…) Beschwerde und Rechtsverwahrung». Sie beantragt «Rückweisung bzw. Sistierung der Baubewilligung».