Die drei Antennen im Frequenzband 3600 MHz sollen adaptiv unter Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Die restlichen sechs Antennen in den Frequenzbändern 700 - 900 MHz und 1400 - 2600 MHz beanspruchen keinen Korrekturfaktor. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Verfügung vom 19. November 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und 1/10 BVD 110/2023/178