Mit den gemäss den Projektänderungsplänen vom 2. August 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 5. August 2024 nun projektierten Abmessungen gilt die Holzterrasse als Kleinbaute: Ihre Grundfläche beträgt noch 59.9 m2, weiter ist sie auf drei Seiten offen und die Holzkonstruktion beim gedeckten Bereich weist eine Höhe von 2.6 m auf. Ferner wäre die ganze Konstruktion aufgrund ihrer Leichtbauweise auch einfach entfernbar. Bei der Holzterrasse handelt es sich folglich sowohl in baulicher als auch in funktioneller Hinsicht um eine kleine und leicht entfernbare Baute.