Die Projektänderung vom 5. August 2024 ersetzt das nachträgliche Baugesuch vom 9. September 2021 sowie die erste Projektänderung vom 21. März 2024 im Umfang der Änderungen betreffend die Grösse der Holzterrasse und die Aussenraumgestaltung mittels Platzierung von Baumkübeln. Massgeblich sind die Projektänderungspläne vom 2. August 2024, gestempelt vom Rechtsamt am 5. August 2024. Darin ist ersichtlich, dass die Holzterrasse in ihren Grundzügen bestehen bleiben soll. Deren Fläche im ungedeckten Aussenbereich soll im Vergleich zum nachträglichen Baugesuch vom 9. September 2021 jedoch um 20.1 m2 auf 13.5 m2 verkleinert werden.