Im erwähnten Amtsbericht werden eben diese öffentlichen Interessen erläutert: Einerseits gehe es um die Einhaltung der Baulinie, andererseits um die Aussenraumgestaltung, wobei die ursprünglich geplanten Bäume eine zentrale Rolle spielen würden. Mit Blick auf das Protokoll zum JourFixe vom 27. Juli 202313 wird schliesslich klar, dass sich die Stadt Thun mit den von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hat und die dabei erfolgte Interessenabwägung wiederum in den Amtsbericht des Bauinspektorats Thun vom 4. August 2023 – und somit auch in den vorliegend angefochtenen Entscheid der Vorinstanz – eingeflossen ist.