Diese Vorgehensweise ist unter dem Blickwinkel der Wahrung des rechtlichen Gehörs denn auch nicht zu bemängeln: Mit dem im vorliegenden Fall erfolgten Einfliessen der Einschätzung der internen Fachstellen durch die Zitierung des betreffenden Sitzungsprotokollinhalts im hier massgeblichen Amtsbericht des Bauinspektorats Thun vom 4. August 2023 ist die Stadt Thun ihren diesbezüglichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen.