Die entsprechenden Protokollauszüge sind allesamt in den Vorakten vorhanden.9 Deren Inhalt sei sodann einerseits in das Schreiben des Bauinspektorats Thun vom 15. November 202210 und andererseits in den Amtsbericht des Bauinspektorats Thun vom 4. August 202311 eingeflossen. Dass auf die Einholung von weitergehenden Fach- und Amtsberichten der internen Fachstellen verzichtet worden sei, entspreche der gewohnten Vorgehensweise in der Stadt Thun. Diese Vorgehensweise ist unter dem Blickwinkel der Wahrung des rechtlichen Gehörs denn auch nicht zu bemängeln: