2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 2/11 BVD 110/2023/177 des Augenscheins (inkl. Fotodossier und Plan mit eingezeichneten Messungen) zu äussern. Das Rechtsamt gab der Beschwerdeführerin zudem Gelegenheit, gestützt auf das Ergebnis des Augenscheins eine neue Projektänderung einzureichen.