Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. Schliesslich gab das Rechtsamt der Beschwerdeführerin Gelegenheit, eine Projektänderung einzureichen. 9. Mit Stellungnahme vom 21. März 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine erste Projektänderung ein. Gleichzeitig stellte sie den Antrag auf Durchführung eines Augenscheins vor Ort. Das Rechtsamt führte diesen daraufhin am 26. Juni 2024 im Beisein der Beschwerdeführerin sowie von Vertretern der Stadt Thun durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll