7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2023 beantragt die Stadt Thun sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Ebenso beantragt die Vorinstanz mit ihrer Stellungnahme vom 11. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde.