6. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 9. November 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Teilbauabschlags und die Erteilung der Ausnahmebewilligung für das Bauen in der Bauverbotszone sowie damit einhergehend die Baubewilligung für die Erweiterung der südseitigen, ungedeckten Holzterrasse mit der entsprechenden gastgewerblichen Bewilligung. Eventualiter sei der Teilbauabschlag aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.