1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. G.________. Im sich darauf befindenden Gebäude an der H.________strasse 68 betreibt sie eine B.________. Für deren Betrieb, diverse Umbauarbeiten am und im Gebäude sowie insbesondere für den Bau eines Terrassensitzplatzes an dessen Südseite erteilte ihr das Regierungsstatthalteramt Thun am 6. April 2020 die Gesamtbaubewilligung.