3. Je ein Exemplar des gestempelten Plans «Schnitte» im Massstab 1:100 vom 13. Februar 2025 sowie des gestempelten Standortdatenblatts für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 14. Juli 2025 (Revision: 3.2) geht an die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde Aarwangen. 4. a) Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1350.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.