Die Kostennote der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin beläuft sich auf CHF 6532.90 (Honorar CHF 5880.00, Auslagen CHF 176.40, Mehrwertsteuer [7.7 %] CHF 271.25, Mehrwertsteuer [8.1 %] CHF 205.25). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist52 und somit die von ihren Rechtsvertretern auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen kann. Nach Praxis des Verwaltungsgerichts ist deshalb die in der Kostennote der Rechtsvertreter aufgeführte Mehrwertsteuer bei der Bestimmung des Parteikostenersatzes nicht zu berücksichtigen.53