g) Insofern die Beschwerdeführenden in ihren Schlussbemerkungen vom 8. September 2025 neu eine fehlerhafte Deklaration des Korrekturfaktors im Standortdatenblatt geltend machen, wird darauf hingewiesen, dass sich das Bundesgericht im jüngsten Urteil 1C_113/2024 vom 16. Juni 2025 mit der Deklaration des Korrekturfaktors auseinandersetzte. Demnach reicht es in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren für die Bewilligung und den Betrieb von adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor aus, wenn im Standortdatenblatt die Angabe «Adaptiver Betrieb» mit der Antwort «Ja» sowie die Anzahl Sub-Arrays angegeben werden.