d) Der Korrekturfaktor führt sodann, entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden, nicht zu einer Privilegierung von adaptiven Antennen im Vergleich zu konventionellen Antennen, sondern es soll damit verhindert werden, dass adaptive Antennen strenger behandelt werden. Vor der Einführung des Korrekturfaktors wurden adaptiven Antennen vorübergehend nach der sog. «worst case»-Beurteilung beurteilt: Die Strahlung wurde dabei wie bei konventionellen Antennen unter der Annahme beurteilt, dass für jede Senderichtung gleichzeitig die maximale Sendeleistung abgestrahlt wird.