tung nicht durchgehend, sondern über sechs Minuten gemittelt eingehalten werden muss. Damit wird der besonderen Sendecharakteristik adaptiver Mobilfunkantennen Rechnung getragen.45 Das Bundesgericht hat sich dabei auch mit der vorliegenden Kritik der Beschwerdeführenden auseinandergesetzt, wonach adaptive Antennen in der Lage seien, in alle Richtungen gleichzeitig mit maximaler Leistung zu senden. So ist davon auszugehen, dass die der adaptiven Antenne zur Verfügung stehende Sendeleistung für die Signale, die zu selben Zeit in verschiedene Richtungen abgestrahlt wird, aufgeteilt wird.46