Mit anderen Worten muss bei adaptiven Antennen mit acht oder mehr Sub-Arrays die im Standortdatenblatt deklarierte Sendeleistung (ERPn) nicht wie bei konventionellen Antennen im Maximum, sondern über sechs Minuten gemittelt eingehalten werden. Diese darf dabei um den Korrekturfaktor (KAA) von 42 BGer 1C_279/2023 vom 6. Februar 2025 E. 3.2; 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 E. 3.2. 13/18 BVD 110/2023/176