e) Nach dem Gesagten ist erstellt, dass es während dem Baubewilligungsverfahren zu keiner Änderung der Senderichtungen kam, sondern die im Standortdatenblatt korrekt ausgewiesenen Senderichtungen auf dem Plan «Schnitte» korrigiert wurden. Entsprechend veränderte sich auch die Strahlung an einzelnen OMEN nicht, wies das Standortdatenblatt doch stets die korrekten Senderichtungen aus. Es erübrigt sich daher, einen neuen Fachbericht des AUE einzuholen und das Bauvorhaben erneut zu publizieren. Die Rüge der Beschwerdeführer erweist sich somit als unbegründet. 9. Korrekturfaktor