terziehen. c) Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden, hat die P.________ AG während dem laufenden Baubewilligungsverfahren bei ihren Antennen keine Änderung der Senderichtungen vorgenommen. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau forderte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. Juni 2023 auf, zu bestätigen, dass die Baugesuchsunterlagen korrekt, aktuell und vollständig sind.37 In ihrem E-Mail vom 24. Juli 2024 führte die Beschwerdegegnerin aus, nach Sichtung der Unterlagen könne sie mitteilen, dass die Ansicht «Nordostansicht» korrekt sei. Bei der erneuten Prüfung der Baueingabepläne habe sie jedoch bei der bestehenden Konfiguration (P.____