Sollte sich herausstellen, dass sich die Strahlung an einzelnen OMEN gegenüber der ersten Baupublikation ändern würde, müsste das Bauvorhaben neu publiziert werden. Zudem müsste ein neuer Fachbericht des AUE angefertigt werden und die Einsprecherinnen und Einsprecher müssten erneut Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. In diesem Zuge müssten auch auf den Plänen die Richtfunkantennen gelöscht werden.