gen der Antenne eingereicht habe. Jedoch seien die Veränderungen nicht mehr nachvollziehbar. Sicher sei jedoch, dass jede Änderung der Senderichtungen zu einer Änderung der elektrischen Feldstärken an den OMEN führe. Aus diesem Grund hätte nach der Veränderung der Senderichtungen ein neues Standortdatenblatt mit neuen Berechnungen zu den einzelnen OMEN erstellt werden müssen. Was nun genau bewilligt worden sei, sei unklar. Die zu erwartenden elektrischen Feldstärken seien ebenfalls unklar. Sollte sich herausstellen, dass sich die Strahlung an einzelnen OMEN gegenüber der ersten Baupublikation ändern würde, müsste das Bauvorhaben neu publiziert werden.