Sodann steht die Mobilfunkanlage, an der auf einer Höhe von 4.83 m bzw. 4.90 m zwei Richtfunkantennen mit einem Durchmesser von 0.60 m installiert werden sollen, auf einem zweistufigen Dachaufbau auf dem Gebäude F.________strasse 68. Vom Flachdach des Gebäudes gelangt man zunächst über eine erste Leiter auf den tiefer gelegenen Teil des Dachaufbaus und über eine weitere Leiter auf den höher gelegenen Teil.