c) In ihren Schlussbemerkungen vom 8. September 2025 halten die Beschwerdeführenden fest, die vorgeschlagenen Massnahmen genügten aus ihrer Sicht nicht. Das Dach sei mehrstufig, wobei Handwerker nur auf dem höchsten Dachaufbau gefährdet würden. Dieser Dachaufbau grenze sowohl östlich wie auch westlich an jeweils gleich hohe Flachdachflächen. Es sei also nicht gesagt, dass Handwerker nur von einer Seite her auf den Dachaufbau stiegen, sondern könnten sie gleichermassen von der Fläche östlich wie westlich auf den Dachaufbau steigen. Auf der westlichen Seite bestünden zudem noch Photovoltaik-Panels, welche regelmässig gewartet würden.