Aufgrund der Tatsache, dass die Richtfunkantennen auf 2.21 m bzw. 2.28 m über der Oberkante Dach geplant seien, könne nicht völlig ausgeschlossen werden, dass eine Person unter Benutzung einer Bockleiter zufällig in den Richtstrahl gelangen könnte. Es müsse daher sichergestellt werden, dass nur geschultes Personal auf das Dach gelangen könne. Es beantrage darum, dass die Leiter zum obersten Dachaufbau abgesperrt und der Zugang mit einer Hinweistafel versehen werde.