Richtfunkantennen bündelten Signale zu sehr starken Strahlen, welche das Gewebe eines Menschen innerlich stark aufheizten, womit es zu inneren Verbrennungen kommen könne. Da sowieso ein Umbau der Anlage geplant sei, hätte die Vorinstanz anordnen müssen, dass die Richtfunkantennen aus den Plänen gelöscht würden. Dass diese (bis jetzt noch) nicht gebaut worden seien, sei keine Entschuldigung dafür, dass sie weiterhin auf den Plänen aufgeführt seien. Im Gegenteil: Sobald die Beschwerdegegnerin einen neuen Standort in der Umgebung in Betrieb nehmen würde, werde sie eine Verbindung zwischen dem neuen und dem bestehenden Standort mit der Richtfunkantenne herstellen.