d) Das AUE ist im Kanton Bern die zuständige Fachbehörde für den Vollzug der kantonalen Aufgaben im Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung.29 Der Beurteilung von Fachbehörden kommt regelmässig eine erhöhte Beweiskraft zu und die entscheidende Behörde soll nur aus triftigen Gründen davon abweichen.30 Wie die vorangehende Erwägung zeigt, beträgt die elektrische Feldstärke am vom AUE genannten Ort beim OMEN Nr. 3 (OMEN Nr. 3b) lediglich 3.56 V/m. Berücksichtigt man sodann beim OMEN Nr. 2 die volle Richtungsabschwächung ohne Begrenzung auf 15 dB, ergibt sich gemäss AUE eine elektrische Feldstärke von 3.22 V/m und damit deutlich unter 80 Prozent des Anlagegrenzwerts.31