Dennoch ist die im Baubewilligungsverfahren vorgenommene rechnerische Prognose mit gewissen Unsicherheiten behaftet, da sie nicht sämtlichen Feinheiten der Strahlungsausbreitung Rechnung trägt. Aus diesem Grund empfiehlt das BAFU in der Vollzugsempfehlung, dass an den OMEN, an denen der Anlagegrenzwert gemäss der rechnerischen Prognose zu mindestens 80 Prozent ausgeschöpft wird, nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung vorzunehmen ist.25 Gemäss Nachtrag zur Vollzugsempfehlung vom 23. Februar 2021 kann in begründeten Fällen auf eine Abnahmemessung verzichtet werden, auch wenn die Feldstärke an einem OMEN zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft ist.26