Auf den öffentlich zugänglichen Luftbildern des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo)24 ist klar ersichtlich, dass das Dach des Gebäudes N.________strasse 17 nicht aus Glas besteht. Insofern sie sich auf das Vordach an der nordwestlichen Fassade des Gebäudes F.________strasse 68 beziehen, welches in Glas ausgestaltet ist, wird darauf hingewiesen, dass der OMEN Nr. 8 in der nördlichen Ecke des Gebäudes N.________strasse 17 auf einer Höhe von 6.83 m über dem Boden ausgewiesen ist. Aufgrund der Lage der Mobilfunkanlage und des OMEN