b) Die Beschwerdegegnerin hat im Standortdatenblatt vom 14. Juli 2025 (Revision: 3.2) neben dem OMEN Nr. 3 auf der südöstlichen Fassade des Gebäudes J.________strasse 1 drei weitere OMEN (Nrn. 3a bis 3c) auf der südwestlichen Fassade des Gebäudes J.________strasse 1 berechnet. Die Berechnungen ergeben eine elektrische Feldstärke von 4.89 V/m (OMEN Nr. 3a), 3.56 V/m (OMEN Nr. 3b) und 2.83 V/m (OMEN Nr. 3c).22 Zudem hat sie einen neuen OKA Nr. 1a auf dem Dachaufbau ausgewiesen. Die prognostizierte Feldstärke für den neuen OKA Nr. 1a beträgt 23.69 V/m und der massgebende Immissionsgrenzwert wird zu 47 Prozent ausgeschöpft.23 Das AUE hat diese Berechnungen überprüft.