a) Sodann bringen die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde vor, der OMEN Nr. 3 sei ein Ort in einem Gebäude mit Wohnnutzung. Gemäss dem OMEN-Plan sei der OMEN der Antenne zugewandt. Im Bericht des AUE vom 7. Juli 2023 stehe, dass sich der höchstberechnete Punkt an der südöstlichen Fassade, welche von der Antenne abgewandt sei, befinden würde. Ein solcher Punkt sei gar nicht berechnet worden. Stattdessen sei ein Punkt berechnet worden, der der Antenne halb zugewandt sei. Im Weiteren rügen sie, auf den Plänen seien zwei verschiedene OKA eingezeichnet, beide unterhalb des höchsten Dach-Niveaus.