Sodann hat das Regierungsstatthalteramt Oberaargau dem AUE mit E-Mail vom 19. September 2023 die Schlussbemerkungen/Stellungnahme der Beschwerdeführerin 2 vom 29. August 2023 zugestellt und dieses gebeten, mitzuteilen, ob eine weitere Stellungnahme von Seiten der Abteilung Immissionsschutz nötig und «sinnvoll» sei.20 Das AUE hielt in seinem E-Mail vom 2. Oktober 2023 fest, die im Schreiben aufgeworfenen Punkte änderten nichts an seiner Beurteilung.21 Es ist somit nicht korrekt, dass das AUE auf die Stellungnahme der Beschwerdeführerin 2 nicht eingetreten ist. Schliesslich belegt die Beschwerde, dass die Beschwerdeführenden in der Lage waren, den Bauentscheid sachgerecht anzufechten.